Gegenschwäher oder Gegenschwager sind die beidseitigen Schwiegerväter respektive die Väter eines Ehepaares. Laut Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 sind die Gêgenschwager diejenigen Schwäger, von welchen einer des Mannes, der andere der Frauen Vater ist.

Verwendung

Gottfried Keller hat diese Bezeichnung in verschiedenen Werken gebraucht, so u. a. im Fähnlein der sieben Aufrechten. Quellen finden sich im Deutschen Rechtswörterbuch. lateinisch: consocer der Begriff wird u. a. gebraucht in der Zivilprozessordnung des Kanton Baselland P.162 und P.172

Literatur

  • Gegenschwäher. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 4: Forschel–Gefolgsmann – (IV, 1. Abteilung, Teil 1). S. Hirzel, Leipzig 1878 (woerterbuchnetz.de). 
  • Der Sprachdienst, Band 13–15, Gesellschaft für Deutsche Sprache, Wiesbaden, 1969, books.google.de
  • Gegenschwäher. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 10 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1938 (adw.uni-heidelberg.de). 

Einzelnachweise


Siehe auch:

  • Schwäherschaft
  • Elternschaft

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