Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (englisch: Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) wurde 2008 durch die Europäische Kommission eingerichtet. Gemeinsam mit den wissenschaftlichen Ausschüssen „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) und „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) ist er Teil einer Beratungsstruktur für die wissenschaftliche Risikobewertung in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt. Dem Ausschuss gehören bis zu 17 Mitglieder an – wissenschaftliche Sachverständige, mit denen ein größtmögliches Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen abgedeckt wird. Diese werden von der Europäischen Kommission für drei Jahre ernannt. Ursprünglich betrug die maximale Mandatsdauer drei aufeinanderfolgende Amtszeiten von je drei Jahren. 2016 wurde die Mandatsdauer auf fünf Jahre verlängert.

Zuständigkeit

Der wissenschaftliche Ausschuss Verbrauchersicherheit erstellt Gutachten zu allen Arten von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken (insbesondere chemischen, biologischen, mechanischen und anderen physikalischen Risiken) durch Non-Food-Konsumgüter (z. B.: Kosmetika und ihre Bestandteile, Spielzeug, Textilien, Bekleidung, Körperpflegemittel und Haushaltsprodukte, z. B. Detergenzien usw.) und Dienstleistungen (z. B. Tätowierung, Solarien usw.).

Mitglieder

Laut Beschluss der EU-Kommission vom 7. August 2015 gehören dem Ausschuss von 2016–2021 folgende Mitglieder an:

Einzelnachweise


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Verbraucherpolitisches KnowHow für die Deutsche Stiftung